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   OLG Celle, 29.06.1977 - 3 W 7/77   

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https://dejure.org/1977,1266
OLG Celle, 29.06.1977 - 3 W 7/77 (https://dejure.org/1977,1266)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.06.1977 - 3 W 7/77 (https://dejure.org/1977,1266)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Juni 1977 - 3 W 7/77 (https://dejure.org/1977,1266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 6
    Streitwert: Hypothek - Löschungsklage - Valutierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 935
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 04.06.1975 - 5 W 13/75

    Streitwert: Hypothek - Löschungsklage - Valutierung

    Auszug aus OLG Celle, 29.06.1977 - 3 W 7/77
    Bei dieser Lage vermag der Senat nicht der Entscheidung des OLG Hamburg vom 4.6.1975 (MDR 1975, 846 f.) zu folgen, dass es nur um die Beseitigung einer lediglich formal noch bestehenden grundbuchlichen Position gehe (so auch Schneider, Streitwert, 3. Aufl., S. 318).
  • BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94

    Zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr

    a) Der Fall zwingt allerdings nicht zur Klärung der in Rechtsprechung und Schrifttum umstrittenen Frage, ob es von Verfassungs wegen stets unzulässig ist, den Streitwert eines Anspruchs auf Löschung einer Grundschuld oder Sicherungshypothek auch dann in wortgenauer Anwendung von § 6 Satz 1 ZPO nach dem Nennwert der zugrunde liegenden Forderung zu bestimmen, wenn die Forderung nicht mehr (voll) valutiert ist (vgl. zu diesem Problem OLG Köln, KostRsp § 6 Nr. 78 mit Anmerkung Lappe; OLG Celle, MDR 1977, S. 935; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 57. Aufl., 1999, § 6 Rz. 12).
  • OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00

    Zugrundelegung des Nominalwerts des Grundpfandrechts bei Erteilung einer

    Auch der Senat hat in veröffentlichten Entscheidungen (OLG Celle, MDR 1977, 935 [OLG Celle 29.06.1977 - 3 W 7/77] ) auf den Nominalwert abgestellt, in späteren Jahren - ohne diese Änderung der Rechtsprechung allerdings zu publizieren - aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die Restforderung (4 W 45/96 vom 28. Februar 1996) und später dann wieder mit der vorherrschenden Meinung (4 W 215/98 vom 11. September 1998) den Nominalwert zu Grunde gelegt.
  • OLG Köln, 02.03.1995 - 16 W 16/95

    Streitwert der Klage auf Rückgewähr einer nicht (mehr) valutierten Grundschuld -

    Teilweise wird vertreten, daß auch bei einem nicht mehr valutierten Grundpfandrecht für die Bemessung des Streitwertes gemäß § 6 ZPO der Nennbetrag des Grundpfandrechtes maßgebend bleibt, wenn dessen Aufhebung im Raum steht.(vgl. OLG Celle MDR 1977, 935 ; OLG Frankfurt JurBüro 1977, 720 je mwN.).
  • OLG Köln, 02.07.1979 - 20 W 18/79

    Streitwert: Hypothek - Löschungsklage - Valutierung

    In der Rechtsprechung, und Literatur wird nahezu einhellig die Meinung vertreten, dass für die Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Löschungsbewilligung eines Grundpfandrechts dessen Nennbetrag maßgebend sei (vgl. OLG Frankfurt vom 11.02.1977, JurBüro 1977, 720; OLG Celle vom 29.06.1977, MDR 1977, 935, jeweils m. w. Nachw.; a.A.: OLG Hamburg vom 13.03.1975, MDR 1975, 846; Schneider, Streitwert, 4. Aufl., Stichwort "Sicherungshypothek", Nr. 1).
  • KG, 17.04.2000 - 23 W 1888/00

    Streitwert bei Löschung einer Grundschuld

    Die herrschende Meinung stellt gemäß § 6 Satz 1 ZPO auf den Nennbetrag der Grundschuld ab (OLG Bremen, Rpfleger 1957, 275; OLG Nürnberg KostRsp. ZPO § 6 Nr. 38; OLG Frankfurt, JurBüro 1977, 720 ; OLG Celle, MDR 1977, 935 und OLGR, 1994, 111; Stein/Jonas/Roth, ZPO , 21. Aufl., § 6 , Rdn. 27; Musielak/Smid, ZPO , § 3 , Rdn. 29; Thomas/Putzo, ZPO 22. Aufl., § 6 Rdn. 8; Baumbach/Hartmann, ZPO , 58. Aufl., § 6 , Rdn. 12).
  • OLG Frankfurt, 21.09.1992 - 27 W 49/92

    Streitwert: Hypothek - Löschungsklage

    Während die eine Ansicht unter Berufung auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise auf Bestand und Umfang der durch die Hypothek gesicherten Forderung und demgemäß, wenn eine solche Forderung nicht oder nicht mehr besteht, auf ein dann nur gering zu bewertendes Interesse des Klägers an der Beseitigung einer lediglich formellen Grundbucheintragung abstellt (OLG Hamburg, MDR 1975, 846 ; OLG Köln, MDR 1980, 1025 ; Zöller/Schneider, ZPO , 17. Aufl., Rdn. 16 "Löschung"; AK- ZPO -Röhl, § 6 Rdn. 5; Schneider, Streitwert, 6. Aufl., "Hypothek" Nr. 7), ist für die andere Auffassung entscheidend, dass der Kläger mit der Löschung die Freiheit seines Grundstücks von einer Belastung in Höhe des nominellen Wertes des eingetragenen Grundpfandrechtes begehrt, die von dessen tatsächlichen Valutierung unabhängig ist (OLG Celle, MDR 1977, 935 ; OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1977, 720 ; Baumbach/Hartmann, ZPO , 50. Aufl., § 6 Anm. 3 B b; Thomas/Putzo, § 6 Anm. 3 c; Stein/Jonas/Schumann, ZPO , 20. Aufl., § 6 Rdn. 27; Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwertes in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 5. Aufl., § 49 K; Schmidt, Anm. in MDR 1975, 847).
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